Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Brautschneiderin/One of a Bride
(Stand: 14.06.2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Brautkleidern, Accessoires sowie für Änderungs-, Maß- und Neuanfertigungsleistungen, die zwischen der Kundin und Die Brautschneiderin / One of a Bride geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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2. Terminvereinbarung & Beratung
Beratungs-, Änderungs- und Anprobetermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und sind verbindlich.
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 € berechnet.
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3. Verkauf von Brautkleidern & Accessoires
Mit einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Ein Umtausch oder eine Rückgabe gekaufter Brautkleider, Accessoires oder Einzelstücke ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Individualität, Einzigartigkeit und begrenzten Verfügbarkeit der angebotenen Ware.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Die Brautschneiderin / One of a Bride.
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4. Änderungen & Anpassungen
Änderungsarbeiten erfolgen in der Regel innerhalb von drei vereinbarten Terminen. Der Umfang der Änderungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stunden- bzw. Zeitpreis.
Die Bezahlung der Änderungsleistungen erfolgt bei Abholung des Kleidungsstücks.
Bei Änderungsarbeiten an Fremdware (nicht bei Die Brautschneiderin / One of a Bride erworben) erfolgt die Ausführung auf Risiko der Kundin. Für bereits vorhandene Materialschwächen, Alterungsprozesse oder Vorschäden wird keine Haftung übernommen.
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5. Maßanfertigung & Neuanfertigung
Maß- und Neuanfertigungen sind individuell gefertigte Einzelstücke und daher vom Umtausch sowie von der Rückgabe ausgeschlossen.
Mit einer Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Die restlichen 50 % sind bei Abholung des fertigen Kleidungsstücks fällig.
Eine Maßanfertigung umfasst in der Regel vier Anprobetermine. Je nach Modell und Aufwand kann ein zusätzlicher Termin erforderlich sein.
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6. Express-Service (Hauptsaison)
Für Änderungs- und Fertigungsanfragen, die innerhalb der Hauptsaison vom 1. Juni bis 30. September erfolgen und bei denen der Hochzeits- oder Veranstaltungstermin weniger als acht Wochen nach Anfrage liegt, wird ein Expresszuschlag in Höhe von 30 % auf den regulären Preis erhoben.
Der Expresszuschlag entfällt, wenn die Anfrage frühzeitig erfolgt ist und sich die spätere Fertigstellung aus Liefer- oder Terminabstimmungen ergibt, die nicht von der Kundin zu vertreten sind.
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7. Übergabe, Passform & Mitwirkungspflicht
Der Übergabezeitpunkt von Maß- oder Änderungsarbeiten richtet sich nach dem individuellen Fertigungsstand, der Terminlage sowie der gemeinsamen Abstimmung mit der Kundin.
Nach der letzten Anprobe übernimmt Die Brautschneiderin / One of a Bride keine Haftung für Passformabweichungen, die durch nachträgliche körperliche Veränderungen (z. B. Gewichtsschwankungen) entstehen.
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8. Vermietung von Accessoires
(1) Mietgegenstand
One of a Bride bietet ausgewählte Accessoires wie Schleier, Ärmel, Handschuhe, Capes, Überröcke sowie weitere ausgewiesene Artikel zur zeitweisen Miete an. Der jeweilige Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum von One of a Bride.
(2) Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Unterzeichnung des Mietvertrages zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt die Mieterin die jeweils gültigen AGB an.
(3) Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mietvertrag. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Terminen.
(4) Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis sowie gegebenenfalls vereinbarte Reinigungspauschalen oder Kautionen ergeben sich aus dem Mietvertrag. Die Zahlung ist spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Zustand bei Übergabe
Der Zustand des Mietgegenstandes wird bei Übergabe dokumentiert. Die Mieterin bestätigt mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand des Artikels.
(6) Sorgfaltspflicht
Die Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Veränderungen, Reparaturen, Kürzungen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand sind nicht gestattet.
(7) Reinigung
Die Reinigung erfolgt ausschließlich durch One of a Bride. Eine Eigenreinigung durch die Mieterin ist nicht zulässig. Normale Verschmutzungen sind durch die vereinbarte Reinigungspauschale abgegolten.
(8) Beschädigung und Verlust
Die Mieterin haftet für Schäden, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere Risse, Brandflecken, fehlende Applikationen, Verfärbungen, unsachgemäße Reinigung sowie Verlust oder Diebstahl.
One of a Bride ist berechtigt, notwendige Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes in Rechnung zu stellen. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nicht möglich, kann der aktuelle Verkaufswert des Artikels berechnet werden.
(9) Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, kann One of a Bride für jeden begonnenen Kalendertag der Verspätung eine Nachberechnung vornehmen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(10) Kaution
Soweit eine Kaution vereinbart wurde, wird diese nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. One of a Bride ist berechtigt, offene Forderungen, Reparaturkosten oder Schadensersatzansprüche mit der Kaution zu verrechnen.
(11) Rücktritt
One of a Bride behält sich das Recht vor, einen Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Durchführung des Mietverhältnisses unzumutbar wird.
(12) Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf www.oneofabride.de.
(13) Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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9. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Maß- und Neuanfertigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, da es sich um individuell gefertigte Waren handelt.
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10. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
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11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
