Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Brautschneiderin/One of a Bride
(Stand: 13.12.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Brautkleidern, Accessoires sowie für Änderungs-, Maß- und Neuanfertigungsleistungen, die zwischen der Kundin und Die Brautschneiderin / One of a Bride geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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2. Terminvereinbarung & Beratung
Beratungs-, Änderungs- und Anprobetermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und sind verbindlich.
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 € berechnet.
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3. Verkauf von Brautkleidern & Accessoires
Mit einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Ein Umtausch oder eine Rückgabe gekaufter Brautkleider, Accessoires oder Einzelstücke ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Individualität, Einzigartigkeit und begrenzten Verfügbarkeit der angebotenen Ware.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Die Brautschneiderin / One of a Bride.
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4. Änderungen & Anpassungen
Änderungsarbeiten erfolgen in der Regel innerhalb von drei vereinbarten Terminen. Der Umfang der Änderungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stunden- bzw. Zeitpreis.
Die Bezahlung der Änderungsleistungen erfolgt bei Abholung des Kleidungsstücks.
Bei Änderungsarbeiten an Fremdware (nicht bei Die Brautschneiderin / One of a Bride erworben) erfolgt die Ausführung auf Risiko der Kundin. Für bereits vorhandene Materialschwächen, Alterungsprozesse oder Vorschäden wird keine Haftung übernommen.
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5. Maßanfertigung & Neuanfertigung
Maß- und Neuanfertigungen sind individuell gefertigte Einzelstücke und daher vom Umtausch sowie von der Rückgabe ausgeschlossen.
Mit einer Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Die restlichen 50 % sind bei Abholung des fertigen Kleidungsstücks fällig.
Eine Maßanfertigung umfasst in der Regel vier Anprobetermine. Je nach Modell und Aufwand kann ein zusätzlicher Termin erforderlich sein.
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6. Express-Service (Hauptsaison)
Für Änderungs- und Fertigungsanfragen, die innerhalb der Hauptsaison vom 1. Juni bis 30. September erfolgen und bei denen der Hochzeits- oder Veranstaltungstermin weniger als acht Wochen nach Anfrage liegt, wird ein Expresszuschlag in Höhe von 30 % auf den regulären Preis erhoben.
Der Expresszuschlag entfällt, wenn die Anfrage frühzeitig erfolgt ist und sich die spätere Fertigstellung aus Liefer- oder Terminabstimmungen ergibt, die nicht von der Kundin zu vertreten sind.
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7. Übergabe, Passform & Mitwirkungspflicht
Der Übergabezeitpunkt von Maß- oder Änderungsarbeiten richtet sich nach dem individuellen Fertigungsstand, der Terminlage sowie der gemeinsamen Abstimmung mit der Kundin.
Nach der letzten Anprobe übernimmt Die Brautschneiderin / One of a Bride keine Haftung für Passformabweichungen, die durch nachträgliche körperliche Veränderungen (z. B. Gewichtsschwankungen) entstehen.
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8. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Maß- und Neuanfertigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, da es sich um individuell gefertigte Waren handelt.
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9. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
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10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
